Vorsorgemaßnahme für den schweren Krankheitsfall
Durch eine Patientenverfügung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Wünsche im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung oder aufgrund eines Unfalls Berücksichtigung finden.
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, Ihre Vorstellungen mitzuteilen, tritt die Patientenverfügung in Kraft und fungiert als verbindliche Grundlage für alle medizinischen Eingriffe und Schritte.
Sie können sich außerdem über eine Vorsorgevollmacht zusätzlich absichern. Damit bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die in Ihrem Sinne Entscheidungen trifft.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Sprechen Sie auch mit Ihrem Hausarzt darüber. In manchen Fällen ist außerdem eine Rechtsberatung hilfreich.
https://www.bmjv.de